Azərbaycanca  AzərbaycancaDeutsch  DeutschEnglish  EnglishFrançais  FrançaisРусский  Русскийภาษาไทย  ภาษาไทยTürkçe  TürkçeУкраїнська  Українська
Unterstützung
www.global-de2.nina.az
  • Heim
  • Wikipedia

Das Gesetz zur Sicherung der Einheit von Partei und Staat RGBl I S 1016 war ein von der deutschen Reichsregierung am 1 D

Gesetz zur Sicherung der Einheit von Partei und Staat

  • Startseite
  • Wikipedia
  • Gesetz zur Sicherung der Einheit von Partei und Staat

Das Gesetz zur Sicherung der Einheit von Partei und Staat (RGBl. I S. 1016) war ein von der deutschen Reichsregierung am 1. Dezember 1933 beschlossenes und von Reichskanzler Adolf Hitler sowie dem Reichsminister des Innern, Wilhelm Frick, unterzeichnetes Gesetz, das die „unlösliche“ Verbundenheit von Staat und NSDAP festlegte.

Wesentlicher Inhalt

Die NSDAP wurde als „Trägerin des deutschen Staatsgedankens“ definiert und in eine Körperschaft des öffentlichen Rechts (§ 1) mit eigener Gerichtsbarkeit über ihre Mitglieder umgewandelt.

Der Stellvertreter des Führers und der Chef des Stabes der SA wurden von Amts wegen Mitglieder der Reichsregierung (§ 2).

Die öffentlichen Behörden wurden verpflichtet, der Partei und der SA Amts- und Rechtshilfe zu leisten (§ 6).

Vorgeschichte

Bei der letzten nach dem Recht der Weimarer Republik abgehaltenen Wahl am 5. März 1933 erhielt die NSDAP mit etwa 44 % nicht die absolute Mehrheit der Stimmen. Die Nationalsozialisten schafften es jedoch, mit den Stimmen aller anderen Parteien außer der SPD – die kommunistischen Abgeordneten waren bereits verhaftet oder nicht zugelassen – im Reichstag die nötige Zweidrittelmehrheit für die Verabschiedung des Ermächtigungsgesetzes am 23. März zu erlangen, das der Exekutive auch das Recht der Legislative zubilligte und damit Hitler unabhängig vom Reichstag und dem Notverordnungsrecht des Reichspräsidenten machte. So konnte die Regierung unter Ausschaltung des Parlaments auch Parteien verbieten (SPD, KPD) bzw. zur Selbstauflösung zwingen (DNVP, Zentrum u. a.). Die NSDAP blieb dadurch als einzige Partei übrig.

Es bildete sich ein Einparteienstaat, der durch das Gesetz gegen die Neubildung von Parteien vom 14. Juli 1933 und das „Gesetz zur Sicherung der Einheit von Partei und Staat“ vom 1. Dezember 1933 auch rechtlich verankert wurde.

Gültigkeit

Das Gesetz wurde am 2. Dezember 1933 im Reichsgesetzblatt Nr. 135 veröffentlicht, trat am Tag darauf in Kraft und wurde am 20. September 1945 durch das Kontrollratsgesetz Nr. 1 aufgehoben.

Weblinks

image
Wikisource: Gesetz zur Sicherung der Einheit von Partei und Staat – Quellen und Volltexte
  • Gesetz zur Sicherung der Einheit von Partei und Staat vom 1. Dezember 1933. Im Reichsgesetzblatt, Teil I Nr. 135 vom 2. Dezember 1933, S. 1016, Digitalisat.
  • Verordnungen hierzu

Autor: www.NiNa.Az

Veröffentlichungsdatum: 14 May 2025 / 05:49

wikipedia, wiki, deutsches, deutschland, buch, bücher, bibliothek artikel lesen, herunterladen kostenlos kostenloser herunterladen, MP3, Video, MP4, 3GP, JPG, JPEG, GIF, PNG, Bild, Musik, Lied, Film, Buch, Spiel, Spiele, Mobiltelefon, Mobil, Telefon, android, ios, apple, samsung, iphone, xiomi, xiaomi, redmi, honor, oppo, nokia, sonya, mi, pc, web, computer, komputer

Neueste Artikel
  • Mai 13, 2025

    Liste von Hinrichtungsopfern in Berlin-Plötzensee während der Zeit des Nationalsozialismus

  • April 30, 2025

    Liste von Fahrradwegen auf stillgelegten Bahntrassen

  • April 26, 2025

    Liste von Enzyklopädien und Lexika in deutscher Sprache

  • April 27, 2025

    Liste von Burgen und Schlössern in Mecklenburg-Vorpommern

  • Mai 14, 2025

    Liste von Burgen und Schlössern in Baden-Württemberg

www.NiNa.Az - Studio

  • Wikipedia
Kontaktieren Sie uns
Sprachen
Kontaktieren Sie uns
DMCA Sitemap
© 2019 nina.az - Alle Rechte vorbehalten.
Copyright: Dadash Mammadov
Eine kostenlose Website, die Daten- und Dateiaustausch aus der ganzen Welt ermöglicht.
Spi.