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Das Europäische Reiseinformations und genehmigungssystem ETIAS englisch European Travel Information and Authorization Sy

Europäisches Reiseinformations- und ‑genehmigungssystem

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Das Europäische Reiseinformations- und -genehmigungssystem (ETIAS) (englisch European Travel Information and Authorization System) ist ein im Aufbau befindliches elektronisches Reisegenehmigungssystem der Europäischen Union (EU). Der Start des Systems wurde seit 2020 mehrmals verschoben und ist aktuell für Ende 2026 geplant.

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Die Staaten des Schengenraums:
  • EU-Schengenmitglieder (EU)
  • Schengenmitglieder (EFTA)
  • Schengenregeln noch nicht implementiert (CY)
  • Kooperierende Staaten (IRL)
  • Mikrostaaten außerhalb von Schengen mit offenen Grenzen
  • ETIAS umfasst eine erweiterte Sicherheitsüberprüfung für Reisende in die Europäische Union und betrifft von der Visumpflicht befreite Drittstaatsangehörige. Diese werden vor ihrer Einreise in den Schengen-Raum überprüft, und erforderlichenfalls wird ihnen eine Reisegenehmigung verweigert. Ziel ist, die innere Sicherheit in der EU zu verbessern und die illegale Einwanderung zu verhindern, die öffentliche Gesundheit zu schützen und Verzögerungen an den Grenzen zu verringern, indem Personen, die möglicherweise ein Risiko in einem dieser Bereiche darstellen, vor ihrer Ankunft an den Außengrenzen der Europäischen Union ausgemacht werden.

    Von ETIAS betroffen sind die Staatsangehörigen der Staaten, die für Kurzaufenthalte visumfrei in den Schengen-Raum einreisen können. 2014 waren das rund 30 Millionen Bürger.

    Das ETIAS wird unterstützt durch die Europäische Agentur für das Betriebsmanagement von IT-Großsystemen im Raum der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts (eu-LISA) sowie der Europäischen Agentur für die Grenz- und Küstenwache (FRONTEX).

    Die Europäische Union schließt sich damit den bisherigen ähnlichen elektronischen Reisegenehmigungssystemen in den Vereinigten Staaten (ESTA), Kanada (eTA), Australien (ETA), Indien und anderen Staaten an.

    Rechtlicher Geltungsbereich

    Europäische Länder, die das ETIAS anwenden

    Folgende 30 europäische Länder verlangen von Staatsangehörigen visumbefreiter Drittstaaten für den Kurzaufenthalt eine ETIAS-Reisegenehmigung:

    • Belgienimage Belgien
    • Bulgarienimage Bulgarien
    • Danemarkimage Dänemark
    • Deutschlandimage Deutschland
    • Estlandimage Estland
    • Finnlandimage Finnland
    • Frankreichimage Frankreich
    • Griechenlandimage Griechenland
    • Islandimage Island
    • Italienimage Italien
    • Kroatienimage Kroatien
    • Lettlandimage Lettland
    • Liechtensteinimage Liechtenstein
    • Litauenimage Litauen
    • Luxemburgimage Luxemburg
    • Maltaimage Malta
    • Niederlandeimage Niederlande
    • Norwegenimage Norwegen
    • Osterreichimage Österreich
    • Polenimage Polen
    • Portugalimage Portugal
    • Rumänienimage Rumänien
    • Schwedenimage Schweden
    • Schweizimage Schweiz
    • Slowakeiimage Slowakei
    • Slowenienimage Slowenien
    • Spanienimage Spanien
    • Ungarnimage Ungarn
    • Tschechienimage Tschechien
    • Zypern Republikimage Zypern

    Staatsangehörige, die eine ETIAS-Reisegenehmigung benötigen (Nutzergruppe)

    Staatsangehörige folgender visumbefreiter Staaten bzw. Gebietskörperschaften müssen für die Einreise zum Zwecke eines Kurzaufenthaltes sowie für den gesamten Zeitraum des Aufenthaltes in den Anwenderstaaten eine gültige ETIAS-Reisegenehmigung besitzen:

    • Albanienimage Albanien
    • Antigua und Barbudaimage Antigua und Barbuda
    • Argentinienimage Argentinien
    • Australienimage Australien
    • Bahamasimage Bahamas
    • Barbadosimage Barbados
    • Bosnien und Herzegowinaimage Bosnien und Herzegowina
    • Brasilienimage Brasilien
    • Bruneiimage Brunei
    • Chileimage Chile
    • Costa Ricaimage Costa Rica
    • Dominicaimage Dominica
    • El Salvadorimage El Salvador
    • Mikronesien Foderierte Staatenimage Föderierte Staaten von Mikronesien
    • Georgienimage Georgien
    • Grenadaimage Grenada
    • Guatemalaimage Guatemala
    • Hondurasimage Honduras
    • Hongkongimage Hongkong
    • Israelimage Israel
    • Japanimage Japan
    • Kanadaimage Kanada
    • Kiribatiimage Kiribati
    • Kolumbienimage Kolumbien
    • Kosovoimage Kosovo
    • Macauimage Macau
    • Malaysiaimage Malaysia
    • Marshallinselnimage Marshallinseln
    • Mauritiusimage Mauritius
    • Mexikoimage Mexiko
    • Moldau Republikimage Moldau
    • Montenegroimage Montenegro
    • Neuseelandimage Neuseeland
    • Nicaraguaimage Nicaragua
    • Nordmazedonienimage Nordmazedonien
    • Osttimorimage Osttimor
    • Palauimage Palau
    • Panamaimage Panama
    • Paraguayimage Paraguay
    • Peruimage Peru
    • Salomonenimage Salomonen
    • Samoaimage Samoa
    • Serbienimage Serbien
    • Seychellenimage Seychellen
    • Singapurimage Singapur
    • Saint Kitts Nevisimage St. Kitts und Nevis
    • Saint Luciaimage St. Lucia
    • Saint Vincent Grenadinenimage St. Vincent und die Grenadinen
    • Korea Sudimage Südkorea
    • Taiwanimage Taiwan
    • Tongaimage Tonga
    • Trinidad und Tobagoimage Trinidad und Tobago
    • Tuvaluimage Tuvalu
    • Ukraineimage Ukraine
    • Uruguayimage Uruguay
    • Venezuelaimage Venezuela
    • Vereinigte Arabische Emirateimage Vereinigte Arabische Emirate
    • Vereinigte Staatenimage Vereinigte Staaten
    • Vereinigtes Konigreichimage Vereinigtes Königreich

    Antragstellung und Gebühr

    Bürger aus den Drittstaaten müssen vor Antritt ihrer Reise online eine Reisegenehmigung beantragen. Für jeden Antrag müssen erwachsene Antragsteller eine Reisegenehmigungsgebühr von 7,00 Euro zahlen. Für Minderjährige unter 18 Jahren und Erwachsene über 70 ist die Antragstellung kostenlos. Die Reiseangaben in jedem Antrag werden automatisch mit den EU-Datenbanken und den einschlägigen Europol- und Interpol-Datenbanken abgeglichen, um zu ermitteln, ob Gründe für die Verweigerung einer Reisegenehmigung vorliegen. Wenn keine Treffer oder keine sonstigen Elemente, die einer weiteren Analyse bedürfen, angezeigt werden, wird die Reisegenehmigung automatisch und zeitnah erteilt. Dies dürfte für die meisten Anträge der Fall sein.

    Im Luft- und Seeverkehr tätige Beförderungsunternehmer müssen vor dem Einsteigen der Passagiere überprüfen, ob Drittstaatsangehörige, die der Reisegenehmigungspflicht unterliegen, im Besitz einer gültigen Reisegenehmigung sind. Ab drei Jahren nach der Aufnahme des Betriebs von ETIAS wird diese Pflicht auch für international tätige Beförderungsunternehmer gelten, die Gruppen von Personen in Autobussen befördern. Mit der Reisegenehmigung wird kein automatisches Recht auf Einreise oder Aufenthalt verliehen; die endgültige Entscheidung wird vom Grenzschutzbeamten getroffen.

    Gültigkeit

    Eine ETIAS-Reisegenehmigung gilt für einen Zeitraum von drei Jahren oder bis zum Ablauf der Gültigkeit des bei der Antragstellung registrierten Reisedokuments (Reisepass) – je nachdem, welcher Zeitpunkt zuerst eintritt.

    Datenabgleich

    Das künftige ETIAS wird die Angaben mit den folgenden Datenbanken abgleichen:

    • Einreise-/Ausreisesystem (EES) (geplant)
    • Schengener Informationssystem (SIS)
    • Visa-Informationssystem (VIS)
    • EURODAC (European Dactyloscopy) (Fingerabdruck-Identifizierungssystem)
    • Europol Information System (EIS)
    • Stolen and Lost Travel Documents Database (SLTD) von Interpol
    • (TDAWN) von Interpol

    Anzugebende Daten

    Folgende Daten müssen voraussichtlich beim Ausfüllen des ETIAS-Formulars angegeben werden:

    Informationen über den Antragsteller
    • Familienname
    • Geburtsname
    • Vorname
    • Künstlername
    • Geschlecht
    • Geburtsdatum
    • Geburtsort und -land
    • Informationen bezüglich der Staatsangehörigkeit
    • Wohnanschrift
    • E-Mail-Adresse
    • Telefon bzw. Mobilfunknummer
    • Ausbildung und Arbeitserfahrung
    • Angaben zum ersten EU-Land, in das der Antragsteller beabsichtigt zu reisen. Der Antragsteller wird hierbei verpflichtet das erste angegebene Land beim EU-Eintritt aufzusuchen. Ein Weiterreisen kann auch mit ETIAS-Reisegenehmigung durch die nationalen Grenzbeamten in der EU noch unterbunden werden.
    • sonstige Fragen bspw. zum Gesundheitszustand, zu getätigten Reisen in Kriegsgebieten oder Konfliktregionen oder in die der Antragsteller abgeschoben oder ausgewiesen wurde sowie frühere Einträge in Strafregister.
    • bei Minderjährigen muss der Erziehungsberechtigte den Antrag für ETIAS stellen.
    • Familienangehörige von EU-Bürgern aus einem anderen Land müssen Nachweise für die Beziehung, die Aufenthaltsgenehmigung und weitere Informationen einreichen.

    Weblinks

    • Offizielle ETIAS-Website der EU
    • Website mit Informationen zum Europäischen Reiseinformations- und -genehmigungssystem (ETIAS)
    • Europäisches Reiseinformations- und -genehmigungssystem (ETIAS): Rat bestätigt Einigung mit Europäischem Parlament Informationsseite des Rats der EU und des Europäischen Rats
    • Schengenvisainfo.com

    Einzelnachweise

    1. ETIAS launch pushed to 2025. Abgerufen am 10. März 2025. 
    2. Revised timeline for the EES and ETIAS - European Union. Abgerufen am 10. März 2025 (englisch). 
    3. Informationsseite von FRONTEX, abgerufen am 21. Januar 2024.
    4. Who should apply? In: Offizielle ETIAS-Website der Europäischen Union. Europäische Union, 25. März 2024, abgerufen am 8. Mai 2024 (englisch). 
    Grenzschutz-Datenbanken der Europäischen Union

    in Betrieb: SIS | EURODAC | VIS/EUVIS

    im Aufbau: EES | ETIAS

    Autor: www.NiNa.Az

    Veröffentlichungsdatum: 06 May 2025 / 20:23

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